Im Februar hatte die Bundeskammer die wichtigsten Akupunkturgesellschaften nach eingeladen, um Ideen zur Einrichtung eines Bereiches "Akupunktur" in der Weiterbildungsordnung einzuholen. ATCA war selbtsredend vertreten. Unser Vorschlag, der sich als einziger an den internationalen, von der WHO empfohlenen Gegebenheiten ausrichtet, wurde von der Kammer stark beachtet und kann eventuell als Basis zur Einrichtung besagten Bereiches "Akupunktur" dienen.
Wenn dieser Bereich etabliert sein wird, wird es endlich Rechtssicherheit geben (fertig Weitergebildete), ein wichtiges Ziel, das wir anstrebten.
Folgende Vorschl?ge f?r einen Bereich "Akupunktur" scheinen sich heraus zu kristallisieren:
* 140 Unterrichtsstunden mit Pr?fung vor der Kammer, gest?tzt von der ?K Sachsen-Anhalt.
* 200 Stunden davon 1/3 Theorie, 1/3 Praxis und 1/3 supervidierte Patientenbehandlung und Pr?fung vor der Kammer in Anlehnung an die "WHO Guidelines on Training and Safety in Acupuncture" eingebracht von ATC?.
* 350 Unterrichtsstunden, vornehmlich theoretischer Natur, mit Pr?fung durch die Gesellschaften, eingebracht von den "Big Five" also D?GFA, Forschungsgruppe Akupunktur, SMS etc.
Alle drei Vorschl?ge gingen dem Bundes?rztetag zu und wurden in den Weiterbildungsgremien beraten. Die st?ndige Kommission der B?K hat - wenn auch mit knapper Mehrheit - entschieden, da? ein Bereich "Akupunktur" und nicht nur ein Bef?higungsnachweis wie urspr?nglich geplant war, in die Weiterbildungsordnung aufgenommen werden soll.
Der Bundes?rztetag seinerseits hat eine zwingende Zeitvorgabe zur Novellierung der Weiterbildungsordnung verabschiedet und darin verf?gt, da? bis zum n?chste ?rztetag im Jahre 2003 die Einzelheiten der neuen Weiterbildungsordnung feststehen sollen.