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Verabschiedung der Novellierung der Weiterbildungsordnung durch den Bundestag im

http://www.bundesaerztekammer.de/30/Weiterbildung
Weiterbildungsordnung im Internet unter www.bundesaerztekammer.de/30/Weiterbildung nachlesen.

Im einzelnen sehen die Regularien zur Weiterbildung in Akupunktur folgendes vor:

Die Mindestweiterbildungszeit in Akupunktur ist 200 Stunden. Davon sind 120 Stunden theoretische Weiterbildung, 80 Stunden klinische Weiterbildung am Kranken und 20 Stunden supervidierte Patientenbeobachtung. Das Testat wird von der Kammer abgenommen werden und nur Fachärzte, welcher Couleur auch immer, dürfen sie ablegen und danach die Bereichsbezeichnung "Akupunktur" führen. Wie die Übergangsbestimmungen aussehen ist zur Zeit noch nicht bekannt.



eingetragen von 1 am 02.10.2024, 19:46 Uhr

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von © Dr. Thomas Braun B. AC., Rötz (Bayern / Oberpfalz), 2007 (Internetkoordinator der Akupunktur- und TCM- Gesellschaft in China weitergebildeter Ärzte e.V., Vizepräsident des Akupunkturweltverbandes WFAS) erstellt und dargeboten