A T C Ä - N E W S - Schon gehört? - Nein, schnell gelesen:
Impressumspflicht auf Arzthomepages
Aus aktuellem Anlass wollen wir unsere Mitglieder mit eigener Homepage darauf hinweisen, dass seit Anfang 2002 jeder gewerbliche Webauftritt eine sogenannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten muss. Bei fehlenden oder falschen Angaben drohen ein Strafgeld bis zu 50.000 EUR oder eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber.
Name
Facharzt
Anschrift Praxis
E-Mail Adresse
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
Kammer
KV
Hinweis auf berufsrechtliche Regelungen, hier empfiehlt sich ein Link auf die Berufsordnung der Kammer
Unter www.digi-info.de/webimpressum/ findet man einen Assistenten, der bei der Erstellung eines korrekten Webimpressums hilft.Update:Zusätzlich finden Sie hier noch 2 Dokumente der sächsischen Landesärztekammer zum Thema Webimpressum.
eingetragen von 1 am 02.10.2024, 19:50 Uhr
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